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Der Aufsichtsrat der KUKA SE & Co. KGaA besteht aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus jeweils sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz richtet.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Amtszeit dieser gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Wenn einer von diesen während seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ist unverzüglich eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen.

Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter am 28.03.2023 und der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung vom 03.05.2023 hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2028 konstituiert.

Der Aufsichtsrat bildet einen Ausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte weitere Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festsetzen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.